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Angelordnung für den Laacher See

Gültig ab 01.01.2013

Erlaubt ist das Angeln mit zwei Handangeln. Es darf eine Köderfischsenke mit maximal einem m² Fläche benutzt werden.

Das Fischen ist nur vom Boot aus gestattet. Eine Garantie für die jederzeitige Gestellung eines Bootes kann nicht übernommen werden.

Die Verwendung von lebenden Köderfischen ist gem. Landesfischereigesetz RLP verboten.

Vom Ufer ist ein Mindestabstand von 80 m einzuhalten.

Die Boote sind sauber zu verlassen. Der See ist absolut sauber zu halten. Das Entsorgen von Fischabfällen im See ist nicht gestattet. Bitte verwenden Sie hierfür die bereitstehenden Abfallbehälter.

Jeder zur Entnahme bestimmte Fisch ist sofort nach waidgerechter Versorgung mit Kugelschreiber in die mit zu führende Fangstatistik einzutragen. Bitte beachten Sie die besonderen Bestimmungen bzgl. Jahresentnahmemengen !

Ein Verkauf oder Vertausch von Fischen ist nicht gestattet.

Angeln auf Felchen ist gegen die Entrichtung einer Sondergebühr erlaubt, 20 frei für Jahreskarteninhaber.

Auf die Belange der Berufsfischerei ist Rücksicht zu nehmen. Von den deutlich gekennzeichneten Fanggeräten ist ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten.

Bezüglich Schonzeiten und Mindestmaßen gelten die gesetzlichen Bestimmungen gem. LfischVO Rheinland-Pfalz (siehe Fischereischein). Hechtschonzeit ist von 01.02.-02.05.; Mindestmaß beträgt 60cm

Bei jeglichem Raubfischangeln ist zwingend ein Stahlvorfach vorzuschalten !

Das Benutzen der Boote und das Befahren des Sees erfolgen auf eigene Gefahr. Der Pächter übernimmt keine Verantwortung für Personen- oder Sachschäden.

Das Setzen von Pfählen ist nicht gestattet. Gesetzte Pfähle, die einem Angler zugeordnet werden können, werden auf dessen Kosten vom Pächter entfernt.

Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Ge- und Verbote führen zum Verlust der Angelerlaubnis.

Schleppangeln und Nachtangeln sind erlaubt.

Durch die Unterschrift auf dem Erlaubnisschein gilt diese Angelordnung als anerkannt und wird Bestandteil des Erlaubnisscheinvertrages.